Warum Retargeting für Rechtsanwälte im Verkehrsrecht wichtig ist - Ein umfassender Leitfaden
Hallo, ich bin Lukas, und heute nehmen wir uns die Zeit, um die Welt des Retargetings speziell für Rechtsanwälte im Verkehrsrecht zu erkunden. Vielleicht fragst du dich, ob es überhaupt sinnvoll ist, Retargeting in deine Online-Marketing-Strategie zu integrieren. Die Antwort ist ein klares Ja, und ich werde dir Schritt für Schritt erklären, warum das so ist und wie du es am besten umsetzen kannst.
Einführung in das Retargeting
Zunächst einmal sollten wir klären, was Retargeting eigentlich ist. Es wird oft synonym mit Remarketing verwendet, aber es gibt feine Unterschiede zwischen den beiden. Retargeting konzentriert sich darauf, Nutzer, die deine Webseite besucht haben, im Internet "nachzuverfolgen" und sie bei einem erneuten Besuch wiederzuerkennen. Remarketing hingegen beschäftigt sich damit, die Interessen der Nutzer, die deine Seiten besucht haben, zu analysieren und sie gezielt anzusprechen.
Das Prinzip des Retargetings kann man sich vorstellen wie ein Buch, das du mit vielen bunten Lesezeichen versiehst, um wichtige Seiten schnell wiederfinden zu können. Besucht jemand deine Webseite, ist das wie ein neues Buch, das noch nicht durchgearbeitet wurde. Zeigt der Nutzer bestimmte Verhaltensweisen, wie das Klicken auf einen Button, wird ein "grünes Lesezeichen" auf Seite 23 gesetzt – das bedeutet, dass er diese Aktion ausgeführt hat. Mit der Zeit, wenn der Nutzer verschiedene Seiten besucht und verschiedene Aktionen durchführt, können wir sein Verhalten besser verstehen und seine Interessen einschätzen.
Technische Umsetzung des Retargetings
Retargeting funktioniert im Backend einer Webseite, meist durch den Einsatz von Code-Schnipseln, die durch Tools wie den Google Tag Manager eingefügt werden. Diese Tags sind vergleichbar mit den Lesezeichen in unserem Buchbeispiel. Wenn ein Besucher auf die Webseite kommt, wird ihm zunächst die Frage gestellt, ob er Cookies akzeptieren möchte. Diese Cookies sind wie das Etikett, das dem Besucher zugeordnet wird, und beinhalten das Einverständnis, dass er gelabelt werden darf.
Lehnt der Besucher die Cookies ab, ist ein Retargeting nicht möglich. Stimmt er zu, vor allem den Marketing- und analytischen Cookies, dann können wir seine Aktivitäten nachverfolgen und individuelle Werbung ausspielen.